Dichtheitsprüfung - Info
Aktuell: Dichtheitsprüfung vorübergehend ausgesetzt - NRW-Umweltminister Johannes Remmel hat am 13. Dezember 2011 angekündigt, die Regelung zur Dichtheitsprüfung von Abwässerkanälen zu ändern. Er will nun im Januar eine Novelle des Gesetzes einbringen - zeitliche Fristen, Umfang, Art und Weise müssten noch geklärt werden. Im Düsseldorfer Landtag wird derzeit beraten, inwieweit die Fristen bis zum Jahr 2023 entzerrt werden können.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn hat deshalb die Umsetzung der Bonner Satzung gestoppt, bis in Düsseldorf Klarheit herrscht. Unser Ziel ist es, den Bürgern möglichst viel Zeit für diese Prüfung zu lassen und die Kosten so gering wie möglich zu halten. Wir werden Sie an dieser Stelle weiter aktuell informieren!
Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen in Bonn
Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlags- und Schmutzwasser wird über den Hausanschluss - bestehend aus Grundleitungen und Anschlusskanal - in den öffentlichen Abwassersammler geleitet. Die Anschlussleitung ist in Bonn der Kanal, von der öffentlichen Abwasserleitung bis zur ersten Revisionsöffnung auf dem Grundstück; falls diese nicht vorhanden ist, bis zur Grundstücksgrenze. Als Grundleitungen bezeichnet man die im Gebäude oder Erdreich verlegten Leitungen. Gemäß der städtischen Entwässerungssatzung sind Grund- und Anschlussleitungen privat, d.h. für Herstellung, Wartung, Instandhaltung etc. ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.
Linktipp: Bürgerinformation "Abwasser"
Linktipp: Informationsseiten des Landesamtes für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz NRW
Nach §61 a des Landeswassergesetzes NRW sind Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und instandzuhalten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können. Für ihre Herstellung gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik - insbesondere die DIN 1986. Der Paragraph schreibt weiterhin vor, "alle im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten, […] nach Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit überprüfen zu lassen sind." Die Dichtheitsprüfung ist spätestens nach 20 Jahren zu wiederholen. Für bestehende Hausanschlüsse ist eine Prüfung auf Dichtheit bis spätestens zum 31.12.2015 durchzuführen.
Information: Flyer der Stadt Bonn zur Dichtheitsprüfung [3.636 KB]
Wichtig: Mit Beschlussvorlage (DS-Nr. 1110316NV2) hat der Rat in seiner Sitzung am 1. März 2011 beschlossen, die Frist in Bonn gestaffelt bis zum Jahr 2023 zu verlängern.
Hier finden Sie die Stellungnahme der Verwaltung zu den möglichen Kosten der Sanierung!
Dichte Leitungen sind wichtig, damit verhindert wird, dass Schmutzwasser in den Boden und ins Grundwasser gelangt bzw. Wasser aus dem Erdreich infiltriert wird. Nur so lassen sich nasse Keller vermeiden.
Grundsätzlich ist vor der Dichtheitsprüfung eine Reinigung und optische Inspektion der privaten Leitungen erforderlich. Eine Dichtheitsprüfung kann sowohl mit Luft als auch mit Wasser durchgeführt werden; bei Hausanschlüssen wird vorzugsweise die Prüfung mit Wasser angewandt. Dabei wird die zu prüfende Leitung abgesperrt und das Grundleitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes mit Wasser gefüllt. Im Normalfall wird das Wasser über 15 min gehalten und der Wasserverlust gemessen. Wird ein bestimmter Wasserverlust, welcher vom Rohrmaterial abhängig ist, eingehalten, so gilt die Leitung als dicht. Alternativ können auch Einzeldichtheitsprüfungen der Muffen durchgeführt werden. Undichte Hausanschlussleitungen müssen erneuert oder saniert werden.
In Abhängigkeit von Schadensbild und Zugänglichkeit der Anschlussleitungen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für eine Erneuerung oder Sanierung:
- Erneuerung der kompletten Leitung oder von Teilstücken
- Renovierung der kompletten Leitung von innen durch Reliningverfahren
- Reparatur von Einzelschäden (Muffen, Risse, Löcher etc.) durch Partliner, Injektions- oder Roboterverfahren
Info: Firmenliste Hausanschlüsse
Info: Firmenliste für die Sanierung von Hausanschlüssen mittels Inliner
Infoblatt: Dichtheitsprüfung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen [1.417 KB]
Ansprechpartner / -innen bei der Stadtverwaltung Bonn
André Branquinho
Etage 1 E Stadthaus Berliner Platz
Telefon: (02 28) 77 22 66
Telefax: (02 28) 77 22 89
Marc Zug
Etage 1 E Stadthaus Berliner Platz
Telefon: (02 28) 77 22 88
Telefax: (02 28) 77 22 89
Quelle: Stadt Bonn online










