Keine Einheitsschule in NRW

Sekundarschule kommt landesweit
Mit der Entscheidung vom 19. Juli haben die Vertreter von CDU, SPD und den Grünen in NRW einen Schulfrieden gefunden, der eine deutlich christdemokratische Handschrift beinhaltet. Zum ersten Mal hat die Minderheitsregierung in Düsseldorf eine gute Entscheidung für NRW gefunden und den Schulstreit, der über Jahrzehnte auf dem Rücken von Schülern, Lehrern und Eltern ausgetragen wurde, beendet. Damit wurde eines deutlich, Fundamentalopposition ist nicht das Ziel der Union. In wichtigen Punkten kann zusammen mit der CDU gearbeitet werden. Wichtig bei der Entscheidung ist der besprochene Zeitraum über die Legislaturperiode hinaus bis ins Jahr 2023. Dies gibt den Kommunen ausreichend Zeit sich mittel- bis langfristig auf die Veränderungen durch den demografischen Wandel einzustellen.

Demografischen Wandel als Herausforderung
Wichtig bei dem Kompromiss war, zum einem, dem Schülerrückgang und zum anderen dem veränderten Elternwahlverhalten Rechnung zu tragen. Trotz starker Bemühungen in der letzten Legislaturperiode, die Qualität der Hauptschulen zu verbessern, wurden die Initiativen kaum angenommen. Dieser Realität musste sich auch die CDU stellen. Daher wurde die Hauptschulgarantie in der Verfassung gestrichen. Jedoch wird von Landesseite keine Schulform abgeschafft – Schüler und Eltern werden zum Souverän der Schulform in Ihrer Region.

Eines wurde aber auch für die SPD deutlich – die Menschen wollen keine Einheitsschule!

Die Verschiedenheit der Schülerinnen und Schüler muss sich auch in der Wahl des Schulangebotes widerspiegeln. Daher soll mit der Sekundarschule eine gute Kompromisslösung zur Einheitsschule geschaffen werden. Sie ist im Normalfall dreizügig und kann in Ausnahmefällen zweizügig eingerichtet werden. Die Lehrpläne werden sich an denen der Real- und Gesamtschule orientieren. Die Sekundarschule hat keine Oberstufe und ist damit keine direkte Konkurrenz zu den Gymnasien.

Längeres gemeinsames Lernen in der Sekundarschule
Eine Besonderheit ist das gemeinschaftliche Lernen in der 5. und 6. Klasse. Bestimmte Lehrangebote sollen dabei schon ab der 6. Klasse die Anschlussfähigkeit für das Abitur gewährleisten. Zudem muss eine hohe Durchlässigkeit zwischen den Schulformen gewährleistet werden. Für eine verbesserte Chancengerechtigkeit müssen verbindliche Kooperationen mit Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs gesichert sein.

Um Kosten zu reduzieren, sollen die Gründungen von Sekundarschulen in der Regel aus der Zusammenführung verschiedener Schulformen erfolgen. Diese Vorgabe trägt den Wünschen zahlreichen Gemeinden Rechnung, trotz sinkender Schülerzahlen weiterhin vor Ort breite schulische Angebote zu bieten.

Verbesserte und flexible Ausbildung
Wichtigstes Ziel bei allen Schulangeboten muss eine wohnortnahe und gute Ausbildung für alle Schülerinnen und Schüler sein. Daher wurde auch beschlossen, die Klassengrößen in allen Schulformen schrittweise zu senken und die Weiterentwicklung von Ganztagsschulen voranzutreiben. Im Hinblick auf Inklusion sollen einzelne Schulen je nach Größe der zu bewältigenden Aufgaben flexibel finanziell ausgestattet werden. Ein zu entwickelnder Sozialindex sowie ein Inklusionsindex der einzelnen Schulen zeigt, wo mehr investiert werden muss.

Schließlich soll eine kostenneutrale Realisierung der Ziele erfolgen, indem freiwerdende Ressourcen aus dem Rückgang der Schülerzahlen eingesetzt werden.